Screenreader eingeschränkt

Unter Android 9 und niedriger wurden die Berechtigungen zum Aufzeichnen des Bildschirmpuffers (READ_FRAME_BUFFER, CAPTURE_VIDEO_OUTPUT und CAPTURE_SECURE_VIDEO_OUTPUT) Apps gewährt, die entweder eine Signatur oder Berechtigungen mit erhöhten Zugriffsrechten hatten. Dadurch konnten Aktivitäten wie das Erstellen von Screenshots oder das Aufzeichnen des Bildschirminhalts eines Geräts nahtlos durchgeführt werden.

Ab Android 10 werden Berechtigungen zur Videoaufzeichnung nicht mehr für privilegierte Apps gewährt, um den unbemerkten Zugriff auf den Bildschirminhalt eines Geräts zu verhindern. Der Zugriff ohne Nutzereinwilligung ist eingeschränkt und wird nur Apps gewährt, die Signaturberechtigungen haben. Diese Anforderung gilt für Gerätehersteller, die privilegierte Apps ausführen, die auf dieser Funktion zur Aufnahme im Hintergrund basieren.

Wenn Sie unter Android 10 nicht die aufgeführten Berechtigungen für die Signatur zur Bildschirmbuffer-Aufzeichnung haben, kann Ihre App keine Bildschirmbuffer ohne Nutzereinwilligung erfassen. Prüfen Sie in Ihrer Manifestdatei, ob Sie die erforderlichen Berechtigungen haben. Suchen Sie dazu nach den oben aufgeführten Signaturberechtigungen. Migrieren Sie alle betroffenen privilegierten Anwendungen aus der Suche zur Klasse MediaProjectionManager, mit der jede Drittanbieter-App ohne Berechtigungen, aber mit Zustimmung des Nutzers Bildschirmzwischenspeicher erfassen kann. Bei diesem Ablauf wird ein Dialogfeld angezeigt, in dem der Nutzer aufgefordert wird, die Bildschirmaufzeichnung zuzulassen, wenn eine App sie initiiert. In Android 10 enthält das Dialogfeld folgende neue Funktionen:

  • Über das Cast-Symbol sind mehr sichtbare Verknüpfungen möglich.
  • Hier finden Sie weitere Informationen zur Sensibilität der Daten, auf die zugegriffen werden kann.
  • Verhindert, dass Nutzer das Dialogfeld bei zukünftigen Initiierungen ausblenden: Das Dialogfeld wird jedes Mal angezeigt.